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Samstag, 19.05.2012

Anmeldung/Aufnahme

Eine Aufnahme ans Gymnasium Egg hängt einerseits von der bisher gezeigten Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Schülerin bzw. des Schülers ab, andererseits aber auch von der Verfügbarkeit eines Schulplatzes.

Die Anmeldung

  • Die Anmeldung für das Oberstufenrealgymnasium Egg erfolgt jeweils in der zweiten Februarhälfte im Sekretariat der Erstwunschschule. Zweit- und Drittwunschschule können angegeben werden und werden auf dem Originalzeugnis mit Stempel und Datum vermerkt. Bei Platzmangel erfolgt die Aufnahme nach Schulerfolg, Wohnort, Geschwister an der Schule. Die Erstwunschschule informiert bis Ende März über die vorläufige Aufnahme. Die Zuweisung der Schulplätze (vorläufige Aufnahme) erfolgt nur durch die Erstwunschschule. Die Anmeldung ist verbindlich und der Schulplatz damit gesichert.

  • Unterlagen: Halbjahreszeugnis (Original und Kopie), Geburtsurkunde (Kopie), Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie).

  • Angabe des Zweiges: borg be | borg me | borg nt

  • Angabe der zweiten Fremdsprache: Französisch, Latein oder Spanisch
    Die SchülerInnen der 5. Klasse des Oberstufenrealgymnasiums haben sich für eine der drei Fremdsprachen Französisch, Latein oder Spanisch zu entscheiden. Für bestimmte Hochschul- und Universitätsstudien ist Latein Studienvoraussetzung und muss an der Hochschule nachgeholt werden, wenn es nicht an der Schule erlernt wurde (Rechtswissenschaften, Sprachwissenschaften, Geschichte, Philosophie, Medizin, Pharmazie, Klassische Philologie u. a.).

  • Im  musischen Zweig : Angabe des  gewünschen Musikinstruments
    Derzeit können wir Unterricht in den Instrumenten Elektrogitarre, Vokal, Gitarre, Klarinette, Klavier, Querflöte, und Violine sowie Ensemblespiel anbieten. Das Instrument kann dabei auch neu erlernt werden. Bitte berücksichtigen Sie bei der Wahl des Instrumentes auch die Anschaffungskosten und die Übungsmöglichkeiten. Der Unterricht im gewählten Instrument kann von uns nicht garantiert werden, da einerseits eine Unterrichtsgruppe mindestens drei SchülerInnen umfassen muss und andererseits die Anzahl der Gruppen durch die verfügbaren LehrerInnen beschränkt ist.

  • Jede/r SchülerIn erhält nur einen Schulplatz. Der vorläufig zugewiesene Schulplatz ist unter der Voraussetzung der Erfüllung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen zum Zeitpunkt der Aufnahme (Jahreszeugnis) verbindlich. Entsprechen die Noten im Jahreszeugnis nicht den Aufnahmevoraussetzungen, geht die vorläufige Schulplatzzuweisung verloren. Eine AHS-Reife erst im Jahreszeugnis (nicht in der Schulnachricht des ersten Semesters) findet keine Berücksichtigung. Für eine individuelle Beratung und einen Besuch in der Schule stehen Ihnen Direktion, Administration und Schülerberater nach telefonischer Vereinbarung gerne zur Verfügung.

 

Die Aufnahme

  1. Voraussetzungen für die Aufnahme

    SchülerInnen der Mittel- oder Hauptschule, deren Jahreszeugnis für die 4. Klasse in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen (Deutsch, Englisch und Mathematik) in der höchsten Leistungsgruppe eine positive Beurteilung oder in der mittleren Leistungsgruppe keine schlechtere Beurteilung als Gut und in den übrigen Pflichtgegenständen eine Beurteilung aufweist, die nicht schlechter als Befriedigend ist, sind berechtigt, am Beginn des folgenden Schuljahres in die 5. Klasse einer allgemeinbildenden Schule überzutreten. Die Beurteilung mit Befriedigend in nur einem leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstand steht der Aufnahme nicht entgegen, sofern die Klassenkonferenz feststellt, dass die/der SchülerIn auf Grund ihrer/seiner sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der Allgemeinbildenden Höheren Schule genügen wird.

  2. Aufnahmsprüfung

    BewerberInnen, die obigem Punkt nicht entsprechen, haben aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, eine Aufnahmsprüfung abzulegen; eine solche entfällt, sofern das Jahreszeugnis die Feststellung enthält, dass die Schulstufe mit ausgezeichnetem Erfolg abgeschlossen wurde. Die Aufnahmsprüfungen finden zu Beginn der letzten Schulwoche statt, am ersten Tag die schriftlichen und am zweiten die mündlichen. Die KandidatInnen werden von uns über den genauen Termin informiert. Geprüft wird der Lehrstoff der 4. Klasse Hauptschule (erste Leistungsgruppe).

  3. Zusage der Aufnahme

    In der zweiten Hälfte der letzten Schulwoche werden Sie benachrichtigt, ob sie an unserer Schule aufgenommen werden. Sollten zu viele Anmeldungen vorliegen, werden die Mädchen / Buben nach ihrem bisherigen Schulerfolg gereiht. Dafür sind die Jahresbeurteilungen der 4. Klasse Hauptschule maßgeblich, die von uns eingeholt werden. Die Benachrichtigung enthält auch die erforderlichen Angaben über den Schulbeginn sowie das Formblatt zur Wahl der alternativen Pflichtgegenstände.

  4. Endgültige Anmeldung

    Die endgültige Anmeldung erfolgt durch Überbringung oder Zusendung folgender Dokumente an unsere Schule (persönlich oder per Post) bis zum Montag der ersten Ferienwoche, 11.00 Uhr. Treffen die genannten Dokumente nicht rechtzeitig ein, so besteht kein Anspruch mehr auf diesen Ausbildungsplatz.

  • Originalzeugnis der 4. Klasse Hauptschule
  • Formblatt über die gewählten alternativen Pflichtgegenstände. Die Wahl ist verbindlich. Festzulegen sind:
    1. der Zweig (be, me, nt)
    2. die zweite Fremdsprache (Französisch, Latein, Spanisch)
    3. bei borg-me das Instrument.
  • Geburtsurkunde (Kopie)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie; es genügt auch der Staatsbürgerschaftsnachweis eines Elternteils).

    Reinhold Rinner, Direktor