Anmeldung/Aufnahme am BORG Egg 

 

Vorüberlegungen

Zu Beginn des zweiten Semesters der 4. Klasse der Mittelschule (MS) und der 4. Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) sowie der Polytechnischen Schule (PTS) muss die Entscheidung über den weiteren Ausbildungsweg Ihres Kindes getroffen werden.
Gymnasium/Realgymnasium/Oberstufenrealgymnasium (AHS), berufsbildende mittlere und höhere Schule (BMHS), Polytechnische Schule (PTS) sowie nach erfüllter Schulpflicht eine Lehre oder das freiwillige 10. Schuljahr stehen zur Wahl. Treffen Sie die Entscheidung entsprechend den Interessen und Fähigkeiten Ihres Kindes nach gründlicher Überlegung und auf Grund einer Beratung durch den/die Klassenlehrer/in und die SchullaufbahnberaterInnen bzw. BildungsberaterInnen der derzeit besuchten Schule, die Direktionen der angestrebten Schulen sowie allenfalls unter Einbindung öffentlicher Institutionen (BIFO, BIZ u.a.).

 

Zur Anmeldung

Auf der Rückseite der Schulnachricht der 4. Klasse der MS, AHS und PTS finden Sie das Reihungsformular für die Schulwünsche. Es enthält alle schulischen Ausbildungsmöglichkeiten der 9. Schulstufe. Reihen Sie die gewünschten Ausbildungsformen Ihrer Wahl mit den Ziffern 1 (Erstwunsch) bis maximal 6 (Ersatzwünsche). Die Wünsche werden in der angegebenen Reihenfolge bearbeitet. Die Angabe von realistischen Ersatzwünschen ist dringend zu empfehlen. Eine Orientierung kann auch der Chancenrechner auf www.schulanmeldung.at bieten.

Die Anmeldefrist dauert vom ersten Montag des zweiten Semesters bis zum zweiten Freitag des zweiten Semesters (20. Februar – 3. März 2023).

Zur Anmeldung bringen Sie das Original der aktuellen Schulnachricht samt dem ausgefüllten und unterschriebenen Reihungsformular in die Erstwunschschule und das Anmeldeformular (siehe Link) mit.

  • Bei der Anmeldung für einen der drei Zweige borg be | borg me | borg nt an unserer Schule ist die gewünschte zweite Fremdsprache anzugeben: Französisch, Latein oder Spanisch
  • Im  musischen Zweig ist zwischen Instrumental- oder Vokalunterricht zu wählen. Es wird Unterricht in verschiedenen Saiteninstrumenten, Tasteninstrumenten, Holzblasinstrumenten, Blechblasinstrumenten und Schlaginstrumenten angeboten. Zusätzlich findet Ensembleunterricht für alle SchülerInnen statt. Das Instrument kann dabei auch neu erlernt werden. Bitte berücksichtigen Sie bei der Wahl des Instrumentes auch die Anschaffungskosten und die Übungsmöglichkeiten. Der Unterricht im gewählten Instrument kann von uns nicht garantiert werden, da die Anzahl der Gruppen durch die verfügbaren LehrerInnen und das Realstundenkontingent beschränkt ist.

SchülerInnen der 9. Schulstufe (PTS, AHS, BMHS) legen zusätzlich zur Schulnachricht auch das Jahreszeugnis der 4. Klasse MS/AHS im Original vor.
Die Schule bestätigt die Anmeldung mit dem Schulstempel und dem Datum auf der Rückseite der Schulnachricht, fertigt eine Kopie an und gibt das Original wieder zurück.
Anmeldepflicht besteht für alle SchülerInnen der 4. Klasse MS, AHS und der PTS, die im Schuljahr 2023/24 eine Schule besuchen wollen.

 

Reihung der AufnahmebewerberInnen

Können an der Erstwunschschule nicht alle BewerberInnen aufgenommen werden, ist eine Reihung der AufnahmebewerberInnen nach den bisher erbrachten Leistungen erforderlich. Dazu wird aus den Noten der Schulnachricht der 4. Klasse der MS oder AHS eine Punktesumme nach folgender Formel berechnet: Deutsch x 2 + Englisch x 2 + Mathematik x 2 + Geschichte und Sozialkunde + Geographie und Wirtschaftskunde + Biologie und Umweltkunde + die bessere Note aus Chemie oder Physik. Zu den Noten der Mittelschule werden in den Gegenständen Deutsch, Englisch und Mathematik bei Beurteilung in der Kategorie "Standard" (statt AHS-Standard) zu einem Befriedigend 2 Punkte, zu einem Genügend 3 Punkte und zu einem Nicht genügend 4 Punkte addiert und das Ergebnis dann mit 2 multipliziert.

 

Aufnahmeverfahren

Die vorläufige Zuweisung der Schulplätze erfolgt in zwei Etappen. Im Erstverfahren weist die Erstwunschschule nach Maßgabe der vorhandenen Ausbildungsplätze und dem Ergebnis der Reihung vorläufige Schulplätze zu. Die Erstwunschschule benachrichtigt Sie schriftlich bis Ende März, ob ein vorläufiger Schulplatz zugewiesen werden konnte. Kann der Erstwunsch nicht erfüllt werden, so erhalten Sie eine Mitteilung, welcher Ersatzwunsch voraussichtlich erfüllt werden kann. Entspricht diese Schule nicht Ihrer Vorstellung, haben Sie die Möglichkeit, die Ersatzwünsche bis 21. April 2023 bei der Erstwunschschule zu ändern.

Über das Ergebnis des Zweitverfahrens werden Sie von der aufnehmenden Schule bis Mitte Mai 2023 informiert. Kann kein Schulwunsch erfüllt werden, erfolgt die Benachrichtigung durch die Bildungsdirektion.

Ein vorläufig zugewiesener Schulplatz gilt unter der Bedingung, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind, als verbindlich. Die Nichtannahme eines vorläufig zugewiesenen Schulplatzes ist nur aus besonderen Gründen zulässig. Es ist ein schriftliches Ansuchen an der Schule einzubringen, an welcher der Schulplatz zugewiesen wurde. Die Entscheidung trifft die Bildungsdirektion.

AufnahmebewerberInnen der Mittelschule, die einen vorläufigen Schulplatz an einer 5. Klasse AHS, an einer 1. Klasse BMS oder an einem 1. Jahrgang BHS erhalten haben und die am Schuljahresende die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, werden von den abgebenden Schulen unmittelbar nach der Jahresbeurteilungskonferenz (in der zweiten Hälfte der vorletzten Schulwoche) über die Notwendigkeit der Ablegung einer Aufnahmeprüfung informiert. Sie können sich dann bei der angestrebten Schule bis spätestens Montag der letzten Schulwoche, 3. Juli 2023 14:00 Uhr dazu anmelden. Die Aufnahmeprüfungen finden am Dienstag und Mittwoch der letzten Schulwoche, 4. und 5. Juli 2023 statt.

Die endgültige Aufnahme erfolgt durch die Abgabe des Jahreszeugnisses im Original bis spätestens am 1. Montag in den Sommerferien, 10. Juli 2023 16:00 Uhr bei der angestrebten Schule.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie bei der derzeit besuchten Schule, den Wunschschulen, unter www.schulanmeldung.at und bei der Hotline des Landesschulrates:
Dr. Christine Gmeiner, christine.gmeiner@lsr-vbg.gv.at, 05574/4960-646
DDDr. Markus Juranek Msc, markus.juranek@bildung-vbg.gv.at, 05574/4960-600

(Ariel Lang, Direktor)